Freitag, 14. November 2008

Sehr geehrte Schwerbehinderte und Gleichgestellte Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Kolleginnen und Kollegen,

Auf der Mitarbeiter Vollversammlung am 24. November in

Mariensaal werde ich mich gerne als Schwerbehindertenvertrauensfrau persönlich vorstellen.

Samstag, 8. November 2008

Arbeitslosigkeit - Renteneinbußen

Arbeitslosigkeit- Renteneinbußen

Momentan wirken sich Zeiten der Arbeitslosigkeit wenig auf die spätere Altersversorgung aus. Dies wird sich künftig ändern!
Während der Zahlung von Arbeitslosengeld I und II werden auch Rentenbeiträge eingezahlt.
Für Arbeitslosengeld I Bezieher werden noch 80 Prozent des früheren Bruttoverdienstes für die Rentenbeiträge zugrunde gelegt. Für Arbeitslosengeld II Bezieher nur noch pauschal 400 Euro. Hierdurch wird deutlich, dass sich die Situation für künftige Rentner, die während ihrer Erwerbstätigkeit lange Phasen der Arbeitslosigkeit hatten, drastisch verschlechtern wird.

Sozialgesetzgebung

Sozialgesetzgebung

1 Einleitung

Sozialgesetzgebung, die Kodifikation des Sozialrechts, d. h. des Rechts der öffentlich-rechtlichen Hilfen und Leistungen.

Ursprünglich bestand die Sozialgesetzgebung aus zahlreichen Einzelgesetzen. Grundlegendes Gesetz zur Sozialversicherung war die Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911. Die steuerfinanzierten Sozialleistungen waren in eigenen Gesetzen geregelt, etwa die Sozialhilfe im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) von 1962. In dem 1975 in Kraft getretenen Sozialgesetzbuch (SGB) wurden im Lauf der Zeit die Zweige der Sozialversicherung sowie zahlreiche andere Sozialgesetze zusammengefasst, vereinheitlicht und aufeinander abgestimmt.

Mit der Konzeption eines das deutsche Sozialrecht vereinigenden Gesetzeswerks war 1969 begonnen worden. Nach und nach wurden wichtige Einzelgesetze in das Sozialgesetzbuch integriert. Abgeschlossen wurde dieser Prozess 2003 im Rahmen der Hartz-Reformen mit dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und der gleichzeitigen Einfügung des BSHG in das Sozialgesetzbuch als SGB XII; beide Gesetze traten zum 1. Januar 2005 in Kraft.

2 Das Sozialgesetzbuch

Das Sozialgesetzbuch umfasst zwölf Bücher, die als eigene Gesetze gelten und jeweils durch Hinzufügen einer römischen oder arabischen Zahl zitiert werden (z. B. SGB II bzw. SGB 2 für das Zweite Buch des Sozialgesetzbuches). Mit der Einführung der Pflegeversicherung (1994) als SGB XI und der Integration des Bundessozialhilfegesetzes (2003) als SGB XII wurde das ursprünglich auf zehn Bücher angelegte Gesetzeswerk auf den heutigen Umfang erweitert. Jedes Buch weist eine eigene Paragraphennummerierung auf, beginnt also bei § 1.

Die Bücher des Sozialgesetzbuchs

Das SGB I (Allgemeiner Teil) enthält allgemeine Vorschriften zur Sozialgesetzgebung im SGB. Nach § 1 SGB I soll das Recht des Sozialgesetzbuchs „zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten”, dabei zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins und zu gleichen Voraussetzungen „für die freie Entfaltung der Persönlichkeit” beitragen. In den §§ 3-10 SGB I werden soziale Rechte aufgeführt, deren Ausgestaltung den einzelnen Büchern des Sozialgesetzbuchs vorbehalten bleibt: Bildungs- und Arbeitsförderung, Sozialversicherung, Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Minderung des Familienaufwands, Zuschuss für eine angemessene Wohnung, Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe, Teilhabe behinderter Menschen.

Das SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) enthält die Regelungen zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.

Das SGB III (Arbeitsförderung) bildet den Auftakt von fünf Büchern zur Sozialversicherung. Es ist die gesetzliche Grundlage für Leistungen der Arbeitsförderung, zu denen das reguläre Arbeitslosengeld zählt. Das SGB IV (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung) enthält Vorschriften, die für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung und die Pflegeversicherung gelten, in Teilen auch für die Arbeitsförderung. Spezielle Regelungen für die einzelnen Versicherungszweige finden sich in SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung), SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung) und SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung).

Das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) soll u. a. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern, Eltern bei der Erziehung unterstützen und „dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen” (§ 1 SGB VIII). Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sind u. a. Jugendarbeit, Förderungen zur Erziehung in der Familie und in Tagesstätten, Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.

Das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) fördert behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, „um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken”.

Das SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz) enthält allgemeine Bestimmungen für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit, die Behörden nach dem SGB ausüben.

Das SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) ist die gesetzliche Grundlage für die 1995 eingeführte fünfte Säule der Sozialversicherung, die Pflegeversicherung.

Das SGB XII (Sozialhilfe) regelt die Grundsicherung für nicht erwerbsfähige Personen, die keinen Anspruch auf andere Leistungen haben.

Die Gute Nachricht

Nachrichten

07.11.2008

Gehälter für Caritas-Mitarbeiter steigen

Hildesheimer Bischof zieht Einspruch gegen Vergütungserhöhung zurück

Hildesheim (bph) Bischof Norbert Trelle hat seinen Einspruch gegen das Inkrafttreten der Beschlüsse der Regionalkommission Nord der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes zurückgezogen. Damit steigen die Gehälter der Caritas-Mitarbeiter für die Jahre 2008 und 2009 um insgesamt etwa acht Prozent.

Der Bischof hatte Mitte Oktober den Beschlüssen nicht zugestimmt, da die Erhöhung für die 22 katholischen Alten- und Pflegeheime der Caritas eine Belastung darstellt, die deren ohnehin schwierige wirtschaftliche Situation weiter verschärft. Verschiedene Gespräche, insbesondere mit der Arbeitnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission, haben ihn umgestimmt. „Die Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen“, so Bischof Trelle in seinem Schreiben an die Kommission, “ich treffe sie im Vertrauen auf die Dienstnehmerseite, konstruktiv daran mitzuwirken, dass für die Einrichtungen der stationären Altenhilfe Lösungen gefunden werden.“ Es handele sich hier um kein kurzfristig zu behebendes, sondern ein „mindestens mittelfristiges Strukturproblem aller Einrichtungen“.

Donnerstag, 6. November 2008

Studium zukünftig lohnenswerter


Zukünftig wird sich ein Studium noch mehr als bisher lohnen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Der Untersuchung zufolge drohe in etwa zehn Jahren ein Akademikermangel. Die vergleichsweise gute Arbeitsmarktsituation von Akademikern werde sich dadurch weiter verbessern.

Die Beschäftigungschancen und die Arbeitsbedingungen seien für Hochschulabsolventen positiv, die Arbeitslosenquote sei niedrig. Um dem Akademikermangel entgegen zu wirken, fordert das IAB in seiner Studie vielfältige Maßnahmen: Der Anteil an Studienanfängern müsse erhöht und die soziale Ungleichheit beim Hochschulzugang in Deutschland minimiert werden. Darüber hinaus seien unter anderem die Vermeidung von Abwanderung sowie die verstärkte Vereinbarkeit von Familie und Beruf erforderlich.

Jede dritte Klinik erwirtschaftet Verlust


Jedes dritte Krankenhaus in Deutschland erwirtschaftet Verluste. Darüber hinaus können bundesweit 4.000 Arztstellen nicht besetzt werden. Das geht aus dem „Krankenhaus-Barometer 2008“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft hervor. Dabei handelt es sich um eine repräsentative Befragung der Kliniken über ihre wirtschaftliche Lage. Der Untersuchung zufolge verzeichneten 30 Prozent der Krankenhäuser Fehlbeträge - im Vorjahr waren es noch 1,6 Prozent weniger.

Jedes zweite Haus befürchtet laut Umfrage sogar, dass sich seine finanzielle Situation im kommenden Jahr weiter verschlechtert. Der Ärztemangel führe bereits jetzt zu erheblichen Versorgungsengpässen - immerhin klagen 67 Prozent der befragten Krankenhäuser über Probleme bei der Besetzung offener Arztstellen. Sollte die Finanzlücke nicht geschlossen werden, sieht die Deutsche Krankenhausgesellschaft 20.000 der insgesamt 800.000 Arbeitsplätze in den Krankenhäusern in Gefahr.


Immer mehr Deutsche erhalten Grundsicherung


Die Zahl der Grundsicherungsempfänger in Deutschland ist um 7,4 Prozent gestiegen. Dies teilte das Statistische Bundesamt mit. Somit erhielten Ende 2007 733.000 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Seit Beginn der Erhebung im Jahr 2003 stieg die Zahl sogar um mehr als zwei Drittel.

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich um eine Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellen soll. Diese Leistung wird seit dem 1. Januar 2003 an Betroffene ausgezahlt. Ende des vergangenen Jahres waren 46 Prozent der Empfänger zwischen 18 und 64 Jahre alt und erhielten die Grundsicherung aufgrund ihrer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Der Großteil der Grundsicherungsempfänger war jedoch 65 Jahre und älter und bezog die Leistung, um den Lebensunterhalt sichern zu können. Insgesamt erhielten 414.000 Frauen eine Grundsicherung und stellten damit die Mehrheit der Leistungsempfänger.