Samstag, 8. November 2008

Arbeitslosigkeit - Renteneinbußen

Arbeitslosigkeit- Renteneinbußen

Momentan wirken sich Zeiten der Arbeitslosigkeit wenig auf die spätere Altersversorgung aus. Dies wird sich künftig ändern!
Während der Zahlung von Arbeitslosengeld I und II werden auch Rentenbeiträge eingezahlt.
Für Arbeitslosengeld I Bezieher werden noch 80 Prozent des früheren Bruttoverdienstes für die Rentenbeiträge zugrunde gelegt. Für Arbeitslosengeld II Bezieher nur noch pauschal 400 Euro. Hierdurch wird deutlich, dass sich die Situation für künftige Rentner, die während ihrer Erwerbstätigkeit lange Phasen der Arbeitslosigkeit hatten, drastisch verschlechtern wird.

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